Ethik ist die Wissenschaft von der Moral.
Dass diese bis heute einen schweren Stand gegenüber den "Gesetzen des Marktes" hat, ist bekannt. Die Phase der Nahrungsmittelerzeugung, in der aus dem lebenden Tier Fleisch wird, ist für den
Menschen unangenehm und wird häufig tabuisiert. Dabei ist das Betäuben und Töten von Tieren nicht nur im Bewusstsein Außenstehender, sondern auch für alle am Schlachthof Beschäftigten eine
unbeliebte Verrichtung.
Doch selbst wenn wir uns bewusst dazu entscheiden, Tiere für unsere Ernährung zu nutzen, so ist nach Teutsch die Tötung von Lebewesen überhaupt nur dann zu entschuldigen, wenn sie angst-
und schmerzfrei erfolgt. Das ist jedoch bei den herkömmlichen Schlachtverfahren nicht der Fall. Die Tiere befinden sich in einer neuen,
ungewohnten Umgebung und werden zur Betäubung in Zwangseinrichtungen verbracht und fixiert. Diese Umstände verursachen Panik und Furcht bei den Tieren. Nach unserer Auffassung
sollten unsere Nutztiere dort getötet werden, wo sie gelebt haben, denn "ein gnädiger Tod wäre doch wohl das Mindeste, was wir unseren Nutztieren schuldig sind!" ,Teutsch 1987.
In §1 des Tierschutzgesetzes von 1993 heißt es: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der Widerspruch ist eklatant: Jeder
einzelne Tierversuch muss von einer Tierversuchskommission bewilligt werden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft und Veterinärwesen (BLV) schreibt dazu: Das aufwendige Verfahren hat ein Ziel: "Tiere so gut wie möglich vor ungerechtfertigten Belastungen zu
schützen". Nichts dergleichen ist in der Landwirtschaft der Fall, obwohl wir es auch dort mit Tieren zu tun haben. Auf jedes Tier, das in der Forschung stirbt kommen hunderte Tiere, die
in der Landwirtschaft sterben.
Diese Tiere haben dieselben Interessen und sind nicht weniger schutzbedürftig und -berechtigt – ein Befund, der nicht nur ethisch schlüssig ist, sondern auch in den Rechtswissenschaften
aufgegriffen wird.
Die Ethik des Tierschutzes ist somit auch eine artübergreifene Humanitätsethik. Damit soll die Forderung, Schäden, Schmerzen und Leiden zu vermeiden bzw. wo unvermeidbar, zu
lindern, erfüllt werden. Um Wohlbefinden der Tiere zu realisieren, müssten Gemeinsamkeiten und Unterschiede abgewogen werden. Dabei darf eine Vermenschlichung von Tieren nicht erfolgen, aber auch
keine Abstufung (TEUTSCH, 1987).
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