Dies entspricht den Tierschutzgrundsätzen.
So sind nach § 3 Allgemeine Grundsätze Absatz 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) die „Tiere *…+ so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten, dass
bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden.“
(In dem Merkblatt Nr. 136 der TVT wird die Betäubung mittels Bolzenschuss und Fanggitter bevorzugt.)
Wir möchten ein Umdenken anregen und eine Möglichkeit bieten, eine alternative
Schlachtmethode zu erproben.
Sie ist den Veränderungen in der Landwirtschaft und der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst!
IG SCHLACHTUNG MIT ACHTUNG
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Tel. 0151/21420308
Fax: 07402/9208229
Sandra Kopf | Hochkreuzstraße 1 | 78737 Fluorn-Winzeln | E-Mail: sk@schlachtung-mit-achtung.de
Thomas Mayer | Hinter dem Böscherzen 1 | 79400 Kandern | E-Mail: tm@schlachtung-mit-achtung.de