Der Sachkundenachweis zum Schlachten gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 betrifft die Anforderungen an Personen, die Tiere schlachten oder zur Schlachtung vorbereiten. Diese Verordnung legt die Standards für den Schutz von Tieren während des Schlachtprozesses fest.
Hier sind die typischen Schritte zum Erwerb eines solchen Sachkundenachweises:
Es ist wichtig, die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zu erfüllen und sicherzustellen, dass Sie über die notwendige Sachkunde verfügen, um Tiere während des Schlachtprozesses ordnungsgemäß zu behandeln.
Informieren Sie sich über Ihr zuständiges Landratsamt, wo solche Kurse angeboten werden. Hier 3 Beispiele :
https://bsi-schwarzenbek.de/termin/sachkundenachweis-schlachten-2-3/
bsi Schwarzenbek
Holleben-Wenzlawowicz bsi GbR
Grabauer Str. 27A
21493 Schwarzenbek
Vertreten durch:
Dr. Karen von Holleben
Telefon: +4941517017
Telefax: +494151894046
E-Mail: info[at]bsi-schwarzenbek.de
Regierungspräsidium Tübingen
Stabstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz
Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
Telefonnummer: 07071 757-3516
E-Mail:stv-tsch@rpt.bwl.de
Landwirtschaftliches Bildungszentrum Echem
Zur Bleeke 6, 21379 Echem
Telefon: 04139 698-0
E-Mail: lbz.echem@lwk-niedersachsen.de
IG SCHLACHTUNG MIT ACHTUNG
info@schlachtung-mit-achtung.de
Tel. 0151/21420308
Sandra Kopf E-Mail: sk@schlachtung-mit-achtung.de
Thomas Mayer E-Mail: tm@schlachtung-mit-achtung.de